Strafrecht

Bereits im Ermittlungsverfahren sollte ein Verdächtiger einen erfahrenen Verteidiger konsultieren und diesen zu seinem Vertreter berufen. Rechtsanwalt, der diese Vertretung übernimmt kann schon rechtzeitig die Interessen des Verdächtigen vom Ermittlungsverfahren bis hin zum Strafprozess entsprechend wahren.

Ein Verteidiger im Strafverfahren unterliegt ebenso der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.

Meine Vertretung in Strafsachen beginnt bereits beim Verdächtigen bis hin zum Angeklagten im Strafprozess vor allen österreichischen Gerichten. Dabei kann bereits früh Einsicht in die belastenden Unterlagen erlangt werden. Auch dem Verhör ist man nicht alleine ausgeliefert. Danach wird gemeinsam die Strategie festgelegt und im allfälligen Strafverfahren vertreten.

Themengebiete im Strafrecht

  • Polizeiliches Ermittlungsverfahren
  • Observation / Überwachung von Telefonen, Bankkonten, sonstigen Bewegungen
  • Haftbefehl
  • Recht auf sofortigen Kontakt mit einem Rechtsanwalt nach der Verhaftung (von der Polizei oft ignoriert)
  • Internationaler Haftbefehl
  • Recht auf freies Geleit
  • Untersuchungshaft – Haftprüfungsverhandlungen
  • Anklageschrift – Bekämpfung
  • Beweisanträge im Ermittlungsverfahren
  • Begleitung bei polizeilichen Einvernahmen
  • Verteidigung im Strafprozess
  • Festlegung der besten Strategie
  • Abwägung aller Milderungs- und Erschwerungsgründe
  • Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde gegen Strafurteile
  • Kronzeugenregelung

Bei all diesen Dingen kann ich Ihnen als Anwältin für Strafrecht helfen. Kontaktieren Sie mich einfach und lassen Sie uns Ihren Fall besprechen.